
Durch die Anmeldung am betreuten Mittagstisch sichern Sie Ihrem Kind eine gesunde und leckere Mahlzeit. Die Schule legt grossen Wert auf eine ausgewogene Ernährung, die alle wichtigen Nährstoffe enthält und gleichzeitig schmackhaft ist.
Auf Allergien, Unverträglichkeiten oder spezielle Ernährungsformen kann Rücksicht genommen werden, sofern dies bei der Anmeldung oder mit genügend Vorlauf kommuniziert wird.
Seit dem Schuljahr 2021/2022 steht in Arosa mit der z’Wirbelkista ein bedarfsgerechtes und familienfreundliches Betreuungsangebot zur Verfügung. Die Tagesstruktur bietet nicht nur verlässliche Betreuung, sondern auch einen strukturierten und fördernden Tagesablauf. An den fixen Betreuungstagen – Montag, Dienstag und Donnerstag – profitieren die Kinder von einem abwechslungsreichen Programm mit Spiel, Lernzeit und gemeinsamen Mahlzeiten in einem vertrauten Umfeld.
Neu wird das Angebot nun erweitert: Zukünftig werden auch während ausgewählter Schulferienwochen Betreuungsmöglichkeiten bereitgestellt. Damit reagiert die Schule Arosa auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern und schafft ein zusätzliches, wertvolles Unterstützungsangebot.
Unsere Ziele
- Attraktives und abwechslungsreiches Programm für Kinder anbieten
- Modern und aktiv auf die Bedürfnisse von Familien eingehen
(Tagesschule – Kinder sind nach der Schule bis am späteren Nachmittag durchgehend betreut) - Mehr Flexibilität für Eltern schaffen
- Kinder in ihrer Entwicklung vielseitig unterstützen
Was wir bieten
- Begleitung der SuS von der Schule oder Kindergarten zum Mittagstisch und wieder zurück (Arosa) / In St. Peter findet der Mittagstisch auf dem Schulgelände statt oder bei Unterschreitung der Mindestanzahl im Restaurant Pasunna in Castiel.
- Gemeinsames Mittagessen am Mittagstisch inkl. Betreuung
- Hausaufgabenhilfe nach dem Mittag
- Spielen, basteln, gestalten, entspannen, lesen, drinnen oder draussen
Räumlichkeiten
- In Arosa steht für die zWirbelkista ein eigens dafür eingerichtetes Schulzimmer zur Verfügung
- Am Schulstandort St. Peter bietet die Turnhalle und das Foyer ausreichend Platz und Spielmöglichkeiten. Im Restaurant Pasunna steht den Kindern ein separater Raum für Lernzeit und Spiele zur Verfügung.
- Beide Schulstandorte verfügen über neue Spielplätze auf dem Schulhausareal sowie Pausen- und Sportplätzen mit zahlreichen Outdoor-Spielen
Betreuungstage und Zeiten
- Das Angebot richtet sich nach der Bedarfsabklärung
- Die Betreuungseinheiten sind von den Eltern zwischen Schulschluss am Morgen bis 17.30 Uhr frei wählbar
- Betreuungseinheiten können ab 5 Anmeldungen durchgeführt werden
- Einführung
Durch veränderte Familienstrukturen steigt der Bedarf an ausserfamiliären Betreuungsangeboten. Deshalb verpflichtet das Schulgesetz die Schulträgerschaften, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.
Die Betreuung der Kinder während den Blockzeiten ist für die Erziehungs-berechtigten unentgeltlich. Für die Inanspruchnahme von weiterführenden Betreuungsangeboten können finanzielle Beiträge erhoben werden. Die Nutzung der Angebote ist freiwillig.
- Ziele
Die weiterführenden Betreuungsangebote sollen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen, die Erziehungsberechtigten bei der familienexternen Betreuung ihrer Kinder unterstützen und die Entwicklung der Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder ausserhalb der Unterrichts-zeit fördern. Zudem fördern sie die Chancengleichheit von Kindern unter-schiedlicher sozialer und kultureller Herkunft.
- Gesetzliche Grundlagen
Für die Tagesstrukturangebote gelten die Vorgaben des Schulgesetzes, der Verordnung über weitergehende Tagesstrukturen sowie das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden.
Das Tagestrukturangebot muss von der Schulträgerschaft angeboten werden, wenn es von mindestens acht Kindern pro Betreuungseinheit in Anspruch genommen wird. Damit von allen Seiten eine Planbarkeit möglich ist, werden die Betreuungstage unabhängig der Schülerzahlen am Montag, Dienstag und Donnerstag in Arosa fix angeboten. An den sonstigen Tagen ist die Schulträgerschaft Arosa/Mittelschanfigg bereit, das Angebot an beiden Standorten ab fünf Anmeldungen pro Betreuungseinheit durchzuführen.
- Trägerschaft und Aufsicht
Die Gemeinde Arosa ist Trägerin der weiterführenden Tagesstrukturen. Für die strategische Führung ist der Schulrat zuständig. Die Schulleitung übernimmt deren Umsetzung.
Die Aufsicht obliegt dem Amt für Volksschule und Sport des Kantons Graubünden.
- Organisatorisches Konzept
Die weiterführenden Tagesstrukturen sind ein über den Unterricht hinausgehendes Angebot der öffentlichen Volksschule. Das Modell ist modular aufgebaut und besteht aus dem Mittagstisch und zusätzlichen Nachmittagsbetreuungsangeboten von Montag bis Freitag. Aufgrund stundenplantechnischer Umstände können vereinzelte Freistunden für Primarschüler entstehen. Hierfür kann kostenfrei die Betreuung der zWirbelkista in Anspruch genommen werden, sofern diese in die Blockzeiten fallen. Das Angebot steht grundsätzlich allen Kindergarten- und Schulkindern der Grossgemeinde Arosa offen. In besonderen Fällen kann ein Angebot aber auch nur für eine bestimmte Zielgruppe definiert werden.
Während den Schulferien können nach jährlicher Bedarfsabklärung Betreuungstage angeboten werden.
Grundsätzlich sind in Arosa die ersten zwei sowie die letzte Sommerferienwoche, die zweite Weihnachtswoche sowie die Sportferienwoche mit den jeweils fixen Tagen Montag, Dienstag und Donnerstag geplant.
- Aufnahme und Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn für das ganze nachfolgende Schuljahr. Für jedes Kind ist eine schriftliche Anmeldung mit dem entsprechenden Formular einzureichen. Neuanmeldungen und Abmeldungen können nur auf Anfang bzw. Ende eines Schulsemesters erfolgen. Eine Anmeldung während des laufenden Schuljahres ist möglich, sofern im gewünschten Betreuungsangebot noch ein Platz frei ist. Die Anfrage ist direkt an die Leitung der Tagesstrukturen zu richten.
- Regeln und Disziplinarmassnahmen
Die Kinder haben sich an die Weisungen des Betreuungspersonals zu halten. Wird das Tagesstrukturangebot trotz Ermahnung durch untragbares Verhalten eines Kindes gestört oder werden andere Bedingungen nicht eingehalten, kann ein Kind nach Information der Erziehungsberechtigten von der Betreuung ausgeschlossen werden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Weiterführende Beschwerdeinstanz ist der Schulrat.
- Finanzierung/ Tarifordnung
Die Inanspruchnahme der Tagesstruktur ist kostenpflichtig. Die Beiträge der Erziehungsberechtigten sind nicht einkommensabhängig.
Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich monatlich (zWirbelkista) oder nachträglich pro Quartal (Mittagstisch). Die Einführung anderer Verrechnungsmodelle obliegen der Schulträgerschaft und können nach Vorankündigung jederzeit eingeführt werden. Die Betreuungsverpflichtung kann seitens der Schulgemeinde Arosa durch den Schulrat unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden, wenn die Beiträge trotz Ermahnung nicht beglichen werden.
Die Tarifordnung wird separat geführt. Die Schulträgerschaft behält sich Preis-anpassungen vor.
- Absenzen
Planbare Absenzen infolge Schulreise, Sport- oder Jokerhalbtagen, Lager usw. müs-sen von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 48 Stunden im Voraus gemeldet werden und werden nicht verrechnet. Kurzfristige Absenzen, z.B. durch Krankheit, müssen bis spätestens um 09.00 Uhr via Klapp der Leitung der Tagesstruktur gemeldet werden. In diesen Fällen wird die Betreuungseinheit verrechnet.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung wird der reguläre Tarif verrechnet.
- Betreuung erkrankter Kinder
Kranke Kinder können nicht betreut werden. Erkrankt ein Kind während der Betreuung, informiert die Betreuungsperson die Erziehungsberechtigten. Diese stellen ihre Erreichbarkeit jederzeit sicher.
- Versicherung
Der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Kind ist obligatorisch und liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Für verloren gegangene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Gemeinde Arosa keinerlei Haftung.
- Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Das Betreuungsteam legt grossen Wert auf eine transparente Haltung gegenüber den Erziehungsberechtigten. Für persönliche Anliegen oder bei Problemen sucht es direkt das Gespräch und steht für Fragen zur Verfügung.
Die Leitung ist über Allergien oder die Unterstützung bei der regelmässigen Einnahme von Medikamenten zu informieren. Verunfallt oder erkrankt ein Kind während der Betreuung, werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert und das Kind allenfalls in ärztliche Behandlung gebracht.
Der Ausschluss eines Kindes aus dem Tagesstrukturangebot ist möglich, wenn er im Interesse des betroffenen Kindes liegt oder wenn das Wohl der anderen Kinder oder des Personals gefährdet ist.
- Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung ihrer Kinder erkennen die Erziehungsberechtigten dieses Betriebskonzept und die Tarifordnung mit ihrer Unterschrift an.
- Inkrafttreten
Vom Schulrat am 15.04.2025 genehmigt und auf den 11. August 2025 in Kraft gesetzt. Ersetzt alle bisherigen Versionen.
Standort Arosa
Mittagstisch ohne Betreuung CHF 8.00
Mittagstisch betreut, zWirbelkista, 11.15 bis 13.30 Uhr CHF 18.00
Betreuungseinheit (1h) CHF 10.00
Übergangseinheit (45 Minuten) CHF 7.50
Standort St. Peter
Mittagstisch betreut (ab 5 Kinder) / 11.30 bis 13.20 Uhr CHF 15.00
Mittagstisch im Restaurant Pasunna in Castiel CHF 11.00
(Bei Unterschreitung der Mindestanzahl / unbetreut / Fahrten zum Restaurant und zurück mit ÖV auf eigene Kosten)
Betreuungseinheit (1h) CHF 10.00
Übergangseinheit (45 Minuten) CHF 7.50
Rechnungsstellung
Die Rechnungstellung erfolgt, unter Berücksichtigung des Betriebskonzeptes, nachträglich monatlich (zWirbelkista) oder nachträglich pro Quartal (Mittagstisch).
Die Betreuungsverpflichtung kann seitens der Schulgemeinde Arosa durch den Schulrat unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden, wenn die Beiträge trotz Ermahnung nicht beglichen werden.
Die Schulträgerschaft behält sich Preisanpassungen vor.
Inkrafttreten
Vom Schulrat am 15.04.2025 genehmigt und auf den 11. August 2025 in Kraft gesetzt. Ersetzt alle bisherigen Versionen.